Verhinderungspflege

 

Vertretung der Pflegeperson.

 

Kann die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, besteht unter der Voraussetzung, dass die Pflegestufe seit einem Jahr besteht, die Möglichkeit, dass die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Ihnen entstehenden Kosten übernimmt. Bei Erkrankung der Pflegeperson wird Ihre Situation im Einzelfall entschieden.

 

Sie können die Verhinderungspflege in unserer Tagespflege in Anspruch nehmen. Hier werden Sie morgens von zu Hause abgeholt und werden am Nachmittag wieder nach Hause zurück begleitet.

 

Eine weitere Möglichkeit ist, vorübergehend in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, in der wir alle pflegerischen Leistungen anbieten.

 

Die dritte Variante ist, dass Sie in Ihrer eigenen Wohnung bleiben und von uns stundenweise beschäftigt und umsorgt werden.

 

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können.  Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.