Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick

 

Pflegegeld für häusliche Pflege

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden.

Die Pflegeleistungen der Pflegekasse unterscheiden sich grundsätzlich in Pflegegeld und in Sachleistungen, bzw. in Kombinationsleistungen.

 

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 mit EA*

123 €uro

2

316 €uro

I

244 €uro

2

316 €uro

I mit EA*

316 €uro

3

545 €uro

II

458 €uro

3

545 €uro

II mit EA*

545 €uro

4

728 €uro

III

728 €uro

4

728 €uro

III mit EA*

728 €uro

5

901 €uro


*EA =Eingeschränkte Alltagskompetenz (Zum 01.01.2017 wurde die Begrifflichkeit „eingeschränkte Alltagskompetenz“ gestrichen)

 

Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege

Pflegesachleistungen für die Häusliche Pflege sind Leistungen, welche die Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst übernimmt. Näheres dazu in meinem Beitrag Pflegeleistungen der Pflegestufen. Und hier erfahren Sie mehr über die Definition Härtefall.

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 mit EA*

231 €uro

2

689 €uro

I

468 €uro

2

689 €uro

I mit EA*

689 €uro

3

1.298 €uro

II

1.144 €uro

3

1.298 €uro

II mit EA*

1.298 €uro

4

1.612 €uro

III

1.612 €uro

4

1.612 €uro

III mit EA*

1.612 €uro

5

1.995 €uro

Härtefall

1.995 €uro

5

1.995 €uro

Härtefall mit EA*

1.995 €uro

5

1.995 €uro

EA* = Eingeschränkte Alltagskompetenz (Zum 01.01.2017 wurde die Begrifflichkeit „eingeschränkte Alltagskompetenz“ gestrichen)

 

Bei einer Heimunterbringung können keine Pflegehilfsmittel beantragt werden.

 

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Wem Pflegehilfsmittel zustehen und die genaue Definition erfahren Sie in meinem Beitrag Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel

 

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 bis 3

40 €uro

1 bis 5

40 €uro

 

Verhinderungspflege

Wem Verhinderungspflege zusteht und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden kann, lesen Sie in meinem Beitrag Neue Regelungen in der Verhinderungspflege

 

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 bis 3

1.612 €uro

2 bis 5

1.612 €uro

ExtraTipp: Was Sie über stundenweise Verhinderungspflege wissen sollten und was zu tun ist, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird, lesen Sie bitte in diesem Beitrag

 

Tagespflege / Nachtpflege in teilstationärer Unterbringung

Wer Anspruch auf Tages-/Nachtpflege hat und welche Leistungen diese enthalten, lesen Sie in meinem Beitrag Was ist Tagespflege und welche Änderungen kommen

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 mit EA*

231 €uro

2

689 €uro

I

468 €uro

2

689 €uro

I mit EA*

689 €uro

3

1.298 €uro

II

1.144 €uro

3

1.298 €uro

II mit EA*

1.298 €uro

4

1.612 €uro

III

1.612 €uro

4

1.612 €uro

III mit EA*

1.612 €uro

5

1.995 €uro

EA* = Eingeschränkte Alltagskompetenz (Zum 01.01.2017 wurde die Begrifflichkeit „eingeschränkte Alltagskompetenz“ gestrichen)

 

Kurzzeitpflege

Mehr zu Anspruch und Leistungen der Kurzzeitpflege lesen Sie in meinem Beitrag Was Sie über Kurzzeitpflege wissen sollten. Außerdem sollten Sie wissen, daß die Kosten für Kost und Logis sowie Investkosten für Kurzzeitpflege über die zusätzlichen Betreuungsleistungen finanziert werden können.

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 bis 3

1.612 €uro

2 bis 5

1.612 €uro

Leistungen Ambulant betreute Wohngruppen

Was versteht man unter ambulant betreuten Wohngruppen und wer Anspruch auf diese. Mehr dazu in meinem Beitrag Betreute Senioren-WG – die Alternative zum Alleinsein

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 bis 3

205 €uro

2 bis 5

214 €uro

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bzw. welche Maßnahmen werden bezuschußt: Mehr dazu in meinem Beitrag Zuschuß wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

 

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

0 bis 3

4.000 €uro bzw. 

16.000 €uro für mehrere Berechtigte

1 bis 5

4.000 €uro bzw. 

16.000 €uro für mehrere Berechtigte

 

 

Vollstationäre Unterbringung in Pflegeheim

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

 

 

1

125 €uro

0 mit EA*

0 €uro

2

770 €uro

I

1.064 €uro

2

770 €uro

I mit EA*

1.064 €uro

3

1.262 €uro

II

1.330 €uro

3

1.262 €uro

II mit EA*

1.330 €uro

4

1.775 €uro

III

1.612 €uro

4

1.775 €uro

III mit EA*

1.612 €uro

5

2.005 €uro

Härtefall

1.995 €uro

5

2.005 €uro

Härtefall mit EA*

1.995 €uro

5

2.005 €uro

EA* = Eingeschränkte Alltagskompetenz (Zum 01.01.2017 wurde die Begrifflichkeit „eingeschränkte Alltagskompetenz“ gestrichen)

Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen

Ab 01.01.2017 erhalten alle Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro (Betreuungsgeld).

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

 I – III / ohne erheblich EA*

 104 €uro

1 – 5

125 €uro

I – III / mit dauerhaft erheblich EA*, der zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt

 104 €uro

1 – 5

125 €uro

I – III / mit dauerhaft erheblich EA*, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt

 208 €uro

1 – 5

125 €uro

EA* = eingeschränkte Alltagskompetenz  (Zum 01.01.2017 wurde die Begrifflichkeit „eingeschränkte Alltagskompetenz“ gestrichen)

 

Welche Pflegegrade gibt es

Aus den 3 Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Die Pflegegrade 2 bis 5 sind „vollwertige Pflegegrade“, wohingegen es beim Pflegegrad eins deutlich weniger Leistungen gibt.

Personen, die bis 2016 bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe hatten, wurden automatisch in einen vorgegebenen Pflegegrad übergeleitet.

Für Personen, die zum 01.01.2017 noch keinen Pflegegrad hatten und bereits nach dem neuen Begutachtungssystem begutachtet wurden, wird der Pflegegrad anhand von Punkten berechnet.

Was Sie über die fünf Pflegegrade wissen sollten – Hier eine Übersicht über die Pflegegrade:

Pflegegrad 1

Wie bereits erwähnt, gibt es im Pflegegrad eins nicht die vollen Leistungen wie in den anderen Pflegegraden. Er ist von der Art her auch neu und ist nicht zu vergleichen mit einer vorherigen Pflegestufe.

Mehr über die Besonderheiten des Pflegegrad 1 lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit“.

 

Voraussetzung für Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

  

Pflegeleistungen in Pflegegrad 1

Welche Pflegeleistungen gibt es nun bei Pflegegrad 1 von der Pflegekasse? Beim Pflegegrad 1 erhalten Sie Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.

Leistungsbeschreibung Pflegegrad eins

Leistung in €

Pflegegeld

0 € / mtl.

Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst)

0 € / mtl.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

0 € / mtl.

Kurzzeitpflege

0 € / mtl.

Verhinderungspflege

0 € / mtl.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / mtl.

Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim)

125 €

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 € / mtl.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € / Maßn.

Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs

0 €

Pflegegrad 2

Der Pflegegrad zwei ist quasi der kleinste, vollwertige Pflegegrad. Hier erhalten Sie alle regulären Leistungen der Pflegeversicherung.

Wer bis zum 31.12.2016 Pflegestufe 1 oder Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wurde 2017 automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet.

 

Voraussetzung für Pflegegrad 2

Um die Leistungen des Pflegegrades 2 zu erhalten, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dazu sind bei der Begutachtung durch den MDK 27 bis unter 47,5 Punkte notwendig.

 

Pflegeleistungen in Pflegegrad 2

Beim Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf folgende Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.

Leistungsbeschreibung Pflegegrad zwei

Leistung in €

Pflegegeld

316 € / mtl.

Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst)

689 € / mtl.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

689 € / mtl.

Kurzzeitpflege

1.612 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / mtl.

Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim)

770 € / mtl.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 € / mtl.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € / Maßn.

Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs

214 €

Pflegegrad 3

In den Pflegegrad drei wurden zum Jahreswechsel 2016/2017 Menschen übergeleitet, die vorher die Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten.

 

Voraussetzung für Pflegegrad 3

In den Pflegegrad 3 werden Menschen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten eingestuft. Dies gilt erfüllt, wenn über das neue Begutachtungsinstrument bei der Begutachtung eine Punktzahl von 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte festgestellt wurde.

 

 

Pflegeleistungen in Pflegegrad 3

Beim Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.

Leistungsbeschreibung Pflegegrad drei

Leistung in €

Pflegegeld

545 € / mtl.

Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst)

1.298 € / mtl.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

1.298 € / mtl.

Kurzzeitpflege

1.612 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / mtl.

Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim)

1.262 € / mtl.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 € / mtl.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € / Maßn.

Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs

214 €

Pflegegrad 4

Personen, die bis zum 31.12.2016 eine Pflegestufe 3 oder eine Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, erhielten 2017 den Pflegegrad vier.

Voraussetzung für Pflegegrad 4

Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, ist bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eine Punktzahl von 70 bis unter 90 Punkte erforderlich. Dies entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen.

 

Pflegeleistungen in Pflegegrad 4

Beim Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.

Leistungsbeschreibung Pflegegrad vier

Leistung in €

Pflegegeld

728 € / mtl.

Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst)

1.612 € / mtl.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

1.612 € / mtl.

Kurzzeitpflege

1.612 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / mtl.

Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim)

1.775 € / mtl.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 € / mtl.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € / Maßn.

Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs

214 €

Pflegegrad 5

Wer bis Ende Dezember Pflegestufe 3 mit Härtefall oder eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, erhält seit 2017 die höchste Pflegeeinstufung, nämlich den Pflegegrad fünf.

 

Voraussetzung für Pflegegrad 5

Beim Pflegegrad 5 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor.

Der Pflegegrad 5 wird erreicht, wenn bei der MDK-Begutachtung eine Gesamtpunktzahl von mindestens 90 erreicht wurde.

Beim Pflegegrad 5 gibt es jedoch eine Ausnahme: Wer eine besondere Bedarfskonstellation mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hat, kann in den Pflegegrad 5 eingestuft werden, auch wenn er die erforderliche Gesamtpunktzahl in der Begutachtung nicht erreicht hat.

 

Pflegeleistungen in Pflegegrad 5

Beim Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.

Leistungsbeschreibung Pflegegrad zwei

Leistung in €

Pflegegeld

901 € / mtl.

Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst)

1.995 € / mtl.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

1.995 € / mtl.

Kurzzeitpflege

1.612 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / mtl.

Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim)

2.005 € / mtl.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 € / mtl.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

4.000 € / Maßn.

Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs

214 €