Verhinderungspflege, Urlaubspflege

 

Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Kraft. Umso wichtiger ist es, auch einmal an sich zu denken, um wieder Energie zu tanken. Damit Sie Ihren Urlaub genießen können, halten wir solange bei Ihnen die Stellung. Zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Verhinderungspflege kann bis zu vier Wochen im Jahr zu Hause oder in einer geeigneten stationären Einrichtung erfolgen.

 

Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege oder Urlaubspflege“ durch eine Ersatzkraft möglich. Verhinderungspflege kann zu Hause oder in einer geeigneten stationären Einrichtung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (z. B. Geburtstage, Gartenarbeit, Arzt-/Friseurbesuche, Kino, Fernsehabend) an der Pflege gehindert ist. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist.

 

Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 4 Wochen und ab 1. Januar 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 1510 € übernommen. Bei der Ersatzkraft handelt es sich in der Regel um einen professionellen Pflegedienst. Während der Dauer des Bezugs der Verhinderungspflege ruht der Bezug von Pflegegeld. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird Pflegegeld gezahlt. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, handelt es sich um so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 28 Tagen angerechnet.

 

Für die Dauer eines Erholungsurlaubes werden von der Pflegekasse daneben auch die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson weitergezahlt. Urlaubs- und Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Aber das machen wir für Sie.

 

Welche Leistungen beinhaltet die Urlaubs- und Verhinderungspflege?

 

  • Grundpflege:

Körperpflege, An und Auskleiden, Essen und Trinken


  • Behandlungspflege:

Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Einreibungen


  • Aktivierende Pflege:

Mobilisation, Lagerung und Umfeldgestaltungen nach therapeutischen Konzepten, Angebote zur Freizeitgestaltung