Folgende Möglichkeiten der Förderung können Sie je nach Versicherungsstand nutzen:

 

Nicht nur für behinderte Mitmenschen, auch wenn man mal älter wird, ist ein barrierefreier Umbau oft notwendig. Die Kosten muss man nicht alleine tragen. Verschiedene öffentliche Stellen gewähren Fördergelder für die entsprechenden Baumaßnahmen. Diese Maßnahmen können auch gleich beim Hausbau selbst berücksichtigt werden. Dies kommt letztendlich günstiger als ein späterer Umbau.

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung:

 

Wer ist förderberechtigt?
Nach §11 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches haben alle Versicherten Anspruch auf medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder zu verbessern. Dazu können auch Maßnahmen des barrierefreien Bauens gehören, wenn sie Ihre Arbeitsfähigkeit und Mobilität erhalten.


Wie sieht die Förderung aus?
Die Krankenversicherung kann Ihre Kosten für den barrierefreien Umbau von Wohnraum erstatten.


Wo beantrage ich die Förderung?
Die Förderung beantragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

 

 

Gesetzliche Pflegeversicherung:

 

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle Versicherten, die als pflegebedürftig eingestuft werden. Die barrierefreie Wohnanpassung durch die Pflegekasse setzt voraus, dass häusliche Pflege dadurch erst möglich oder erheblich erleichtert wird oder dass der Pflegebedürftige sein Leben möglichst selbständig führen kann.


Wie sieht die Förderung aus?
Die Pflegekassen können Zuschüsse für Umbauten bis zu 2.557 Euro gewähren. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Einkommen und den entstehenden Kosten.


Wo beantrage ich die Förderung?
Die Förderung beantragen Sie bei der Pflegeversicherung vor dem Beginn von Baumaßnahmen, Infos unter: http://www.bmg.bund.de

 

 

Gesetzliche Unfallversicherung:

 

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung, für die die Bereitstellung barrierefreien Wohnraums längerfristig nötig ist. Die Sicherung des Arbeitsplatzes durch die Beibehaltung des Wohnraumes kann ebenfalls als Grund für eine Förderung dienen.


Wie sieht die Förderung aus?
Die Wohnungshilfe der Unfallversicherung besteht in einer finanziellen Hilfe zum Umbau der Wohnung. Sie kann auch Umzugskosten sowie die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft umfassen.


Wo beantrage ich die Förderung?
Die Förderung beantragen Sie beim Unfallversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft. Den Antrag müssen Sie vor der Einleitung von Maßnahmen stellen.

 

 

Gesetzliche Rentenversicherung:

 

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle Versicherten, die 180 Beitragsmonate nachweisen können oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und Aussicht auf Wiedereingliederung ins Berufsleben haben.


Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung des Schwerbehinderten-Wohnungsbaus fällt unter die sonstigen Leistungen der Rentenversicherung.


Wo beantrage ich die Förderung?
Die Förderung beantragen Sie direkt bei dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Den Antrag müssen Sie vor der Einleitung von Maßnahmen stellen.

 

 

Schwerbehindertengesetz:

 

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Schwerbehinderte, bei denen ein vorhandener oder möglicher neuer Arbeitsplatz gefährdet ist, und barrierefreier Wohnraum auf andere Weise nicht beschafft werden kann.


Wie sieht die Förderung aus?
Gewährleistet werden Zuschüsse bei Neu- und Umbau einer Wohnung oder Darlehen zum Kauf einer barrierefreien Wohnung.


Wo beantrage ich die Förderung?
Sie erhalten alle Informationen bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

 

 

Bundessozialhilfegesetz:

 

Wer ist förderberechtigt?
Im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes kann man finanzielle Unterstützung oder Darlehen beantragen, wenn keine anderen Hilfen gewährt werden oder die gewährten Zuschüsse nicht ausreichend sind.


Wie sieht die Förderung aus?
Finanzielle Hilfe kann zur Beschaffung oder Erhaltung einer barrierefreien Wohnung gewährleistet werden.


Wo beantrage ich die Förderung?
Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt.

 

 

Leistungen der Agentur für Arbeit:

 

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Sie, wenn Sie eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben und Ihre Aussichten auf berufliche Wiedereingliederung oder die Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes durch fehlenden barrierefreien Wohnraum gefährdet ist.


Wie sieht die Förderung aus?
Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten für die Beschaffung oder den Umbau behindertengerechten Wohnraums. Die Förderung muss vor der Einleitung der Baumaßnahmen beantragt werden.


Wo beantrage ich die Förderung?

Die Förderung beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. http://www.arbeitsagentur.de